TYSKFORUM
Norwegischer Deutschlehrerverband

 

S A T Z U N G

 

1. NAME - SITZ - ZWECK

§ 1    Name und Sitz

        1.1    Der Name des Verbandes ist TYSKFORUM – Norwegischer Deutschlehrerverband.
        1.2    Der Sitz wird von der Jahresversammlung bestimmt.
        1.3    Der Verband ist ein politisch unabhängiges Forum.
1.4    Der Verband ist dem Internationalen Deutschlehrerverband, IDV,
        angeschlossen.

§ 2  Zweck

2.1    Tyskforum ist eine Interessenorganisation zur Förderung der deutschen Sprache und Kultur in Norwegen.
2.1.1 Der Verband soll die in der Gesellschaft geführte Debatte über die deutsche Sprache und Kultur mitverfolgen und das
Fach Deutsch gegenüber der Allgemeinheit und den Behörden
fördern.
2.1.2 Der Verband soll sich für gute Kommunikation zwischen den
        unterschiedlichen Bereichen, in denen Deutsch eine Rolle spielt,
einsetzen, z.B. gegenüber dem Bildungssystem, den Medien, der
Wirtschaft und den politischen Instanzen.
2.1.3 Der Verband soll als Anhörungsgremium Problemstellungen
mitverfolgen und bearbeiten und sie an die richtigen Instanzen
weiterleiten.
                2.1.4 Der Verband soll internationale Kontakte aufnehmen und pflegen.

 

2. ORGANISATION
 
§ 3  Die Organe des Verbandes

        3.1    Die Jahresversammlung
        3.2    Der Vorstand

 

§ 4  Die Jahresversammlung

4.1    Die Jahresversammlung ist oberstes Organ des Verbandes. Die Jahresversammlung besteht aus den Mitgliedern des Verbandes, die Recht zur Teilnahme, Stimmrecht und Vorschlagsrecht haben.
4.2    Die Jahresversammlung wird einmal im Jahr, vorzugsweise vor dem 1. November, in Zusammenhang mit den Osloer Deutschlehrertagen abgehalten.
4.3    Zur Jahresversammlung beruft der Vorstand des Verbandes spätestens drei Wochen vorher ein. Die Einberufung geschieht über die Internet-Seite des Verbandes und durch Bekanntmachung in der vom Goethe-Institut Oslo für Norwegen herausgegebenen Fachzeitschrift "Aktuelles".
        4.4.   Die Einberufung soll Folgendes enthalten:
                4.4.1 den Bericht des Vorstandes.
                4.4.2 den geprüften Jahresabschluss.
                4.4.3 den Bericht des Abschlussprüfers
                4.4.4 den Jahreshaushaltsplan.
                4.4.5 den Vorschlag des Wahlkomitees für den neuen Vorstand.
4.4.6 den Vorschlag des Wahlkomitees für das neue Wahlkomitee.
        4.5    Konstituierung
4.5.1 Der Vorstandsvorsitzende eröffnet die Jahresversammlung.
                4.5.2 Bestätigung der Einberufung.
                4.5.3 Wahl des Sitzungsleiters.
                4.5.4 Wahl zweier Protokollführer.
                4.5.5 Bestätigung der Tagesordnung.
4.6    Die ordentliche Jahresversammlung behandelt und beschließt folgende Punkte:
4.6.1 Feststellung der Ergebnisrechnung undBilanz,Verwendung des Jahresüberschusses oder Deckung des Fehlbetrages sowie die Behandlung der Berichte des Vorstandes und des Abschlussprüfers.
4.6.2 Festsetzung des Haushaltsplans und desTätigkeitsplans, u.a. des Mitgliedsbeitrags.
                4.6.3 Wahl des Abschlussprüfers.
                4.6.4 Wahl des Vorstands und des Vorstandsvorsitzenden.
4.6.4.1 Wahl der Vorstandsmitglieder für 2 Jahre, jeoch so, dass die Hälfte des Vorstands jährlich neu gewählt werden kann.
4.6.4.2      Der/die Vorstandsvorsitzende wird getrennt für ein Jahr gewählt.
                4.6.5 Wahl des Wahlkomitees.
4.7    Die Jahresversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei
Stimmengleichheit hat der Vorsitzende ein Doppeltstimme.
        4.8    Außerordentliche Jahresversammlung
4.8.1 Eine außerordentliche Jahresversammlung ist einzuberufen, wenn dies von der Mehrheit der Vorstandsmitglieder verlangt wird.
4.8.2 Auf einer außerordentlichen Jahresversammlung gelten die gleichen Abstimmungsregeln wie auf der Jahresversammlung.

§ 5  Der Vorstand

5.1    Der Vorstand hat sich aktiv für die Förderung des Zweckes des Verbandes und die Durchführung der Beschlüsse der Jahresversammlung einzusetzen.
        5.2    Der Vorstand hat
5.2.1 die Tagesordnung und die erforderlichen Unterlagen für die Jahresversammlung vorzubereiten
                5.2.2 den Mitgliedsbeitrag einzufordern
                5.2.3 für jederzeit aktualisierte Mitgliedslisten zu sorgen
                5.2.4 den Schriftverkehr des Verbandes zu erledigen
5.2.5 eine Internet-Seite für den Verband im Internet einzurichten
5.2.6 Vertreter für die Sitzungen und Tagungen des IDV, des
FIPLV und des Landesverbandes für Moderne Sprachen, LMS, vorzuschlagen.
        5.3    Der Vorstand besteht aus
                5.3.1 einem Vorstandsvorsitzenden
                5.3.2 zwei stellvertretenden Vorsitzenden
                5.3.3 einem Kassierer
                5.3.4 Vorstandsmitgliedern
5.4    Der Vorstandsvorsitzende und der Kassierer werden jeweils
         nur für ein Jahr gewählt. Der/Die Vorstandsvorsitzende soll vorzugsweise LehreIn am Gymnasium oder an der Grundschule sein. Die übrigen Vorstandsmitglieder werden für zwei Jahre gewählt jedoch so, dass die Hälfte des Vorstands jedes Jahr zur Wahl ansteht. In besonderen Fällen kann die Amtszeit geändert werden. Die Amtszeit ist im Protokoll der Jahresversammlung zu vermerken.
5.5    Der eine der beiden stellvertretenden Vorsitzenden soll Lehrer am Gymnasium oder an der Grundschule sein aber nicht in derselben Schulart wie der Vorsitzende. Der zweite stellvertretende Vorsitzende soll Dozent an einer Universität oder Hochschule sein.
5.6    Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der
Vorstandsmitglieger anwesend sind. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.

 

3. MITGLIEDER, MITGLIEDSBEITRÄGE, MITGLIEDERVERSAMMLUNGEN

§ 6  Mitglieder, Mitgliedsbeiträge Mitgliederversammlungen, Verbandsorgane
6.1    Aktive Mitglieder bezahlen den vollen Mitgliedsbeitrag und haben Stimmrecht.  Mitglieder, die bei Landslaget for Moderne Språk (LMS) Mitglieder sind. Bezahlen einen reduzierten Mitgliedsbeitrag.
6.2    TYSKFORUM veranstaltet normalerweise eine offene Mitglieder-versammlung pro Jahr in Verbindung mit den "Osloer Deutschlehrertagen".
6.3    TYSKFORUM kooperiert mit dem Goethe-Institut Oslo in Verbindung mit der Publikation der Zeitschrift "Aktuelles", wo den Informationen über den Verband und den Mitteilungen des Vorstandes an die Mitglieder eigene Seiten zur Verfügung stehen und wo die Jahresversammlung bekannt gemacht wird. TYSKFORUM informiert seine Mitglieder auch über seine Internet-Seite.
6.4    TYSKFORUM unterstützt wirtschaftlich die aktive Teilnahme an Tagungen und Sitzungen des IDV, des FIPLV und des Landesverbandes für Moderne Sprachen, LMS.
6.5    TYSKFORUM unterstützt die Bildung von Regionalverbänden.

 

4.  ÄNDERUNGEN DER SATZUNG

§ 7  Änderungen der Verbandssatzung

7.1    Änderungen der Verbandssatzung sind von der Jahresversammlung vorzunehmen.
7.2    Vorschläge zu Änderungen der Satzung sind ausdrücklich in der Einladung zur Jahresversammlung anzukündigen.
7.3    Beschlüsse, die Satzung des Verbandes zu ändern, sind von der Jahresversammlung mit mindestens einer Zweidrittelmehrheit zu fassen.

 

5. AUSTRITT, STIMMRECHT, WÄHLBARKEIT, AUSSCHLUSS, AUFLÖSUNG

§ 8  Ausscheiden

8.1    Ein Ausscheiden aus dem Verband ist dem Vorstand schriftlich mitzuteilen und gilt ab dem Tag, an dem die Mitteilung dem Vorstand vorliegt.
8.2    Ein Mitglied, das ausscheidet, aber seinen Mitgliedsbeitrag gezahlt hat, hat kein Anrecht auf Rückerstattung des Beitrags.

 

§ 9  Wählbarkeit und Stimmrecht
9.1    Wählbarkeit und Stimmrecht sind vom entrichteten Mitgliedsbeitrag abhängig.

 

§ 10  Ausschluss
10.1  Mitglieder, die sich nicht an die Satzung des Verbandes halten oder auf
andere Weise den Interessen des Verbandes entgegenarbeiten, können vom Vorstand ausgeschlossen werden.
10.2  Ein Ausschluss kann vom Vorstand nur mit Zweidrittelmehrheit
beschlossen  werden.

§ 11  Auflösung

11.1  Der Vorschlag zur Auflösung des TYSKFORUMs ist vom Vorstand der Jahresversammlung vorzulegen. Der Beschluss zur Auflösung fordert eine Zweidrittelmehrheit der insgesamt abgegebenen Stimmen auf zwei aufeinanderfolgenden ordentlichen Jahresversammlungen.
11.2  Die Verwendung der verbleibenden Mittel des Verbandes wird auf der letzten Jahresversammlung mit einfacher Mehrheit beschlossen. Die Mittel des Verbandes sind, soweit dies möglich ist, für den in § 2 der Satzung beschriebenen Zweck zu verwenden.

Diese Fassung der Satzung entspricht den Stand nach den letzten Änderungen beschlossen auf der Jahresversammlung am 16. Oktober 2009.